Kosten für Zahnersatz verständlich erklärt
Wichtig: Kassenzuschuss für Zahnersatz sinkt ab 1. Januar 2027
Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen sinkt um zehn Prozentpunkte. Maßgeblich ist das Datum, an dem Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bewilligt. Planen Sie eine Krone, Brücke oder Prothese, lassen Sie den Heil- und Kostenplan am besten noch 2026 erstellen und einreichen.
Was das für Sie bedeutet ↓Klarheit über Ihre Kosten – schon vor der Behandlung
Ob Krone, Brücke, Prothese oder Zahnersatz auf Implantaten: Bevor Sie sich entscheiden, möchten Sie wissen, was auf Sie zukommt. Auf dieser Seite erklären wir, wie sich die Kosten für Zahnersatz zusammensetzen, was Ihre Krankenkasse übernimmt und wie Sie Ihren Eigenanteil planen können.
Wie setzen sich die Kosten für Zahnersatz zusammen?
Die Kosten für Zahnersatz bestehen aus zwei Teilen:
- Zahnärztliches Honorar – für Untersuchung, Planung, Vorbereitung der Zähne und das Einsetzen.
- Material- und Laborkosten – für die Herstellung der Krone, Brücke oder Prothese.
Bei uns entsteht Ihr Zahnersatz in unserem eigenen Praxislabor im Haus. Farbe, Form und Passung stimmen wir direkt mit Ihnen ab – ohne lange Wege zu einem externen Labor.
Die Kosten für Zahnersatz bestehen aus zwei Teilen:
- Zahnärztliches Honorar – für Untersuchung, Planung, Vorbereitung der Zähne und das Einsetzen.
- Material- und Laborkosten – für die Herstellung der Krone, Brücke oder Prothese.
Bei uns entsteht Ihr Zahnersatz in unserem eigenen Praxislabor im Haus. Farbe, Form und Passung stimmen wir direkt mit Ihnen ab – ohne lange Wege zu einem externen Labor. Bei uns entsteht Ihr Zahnersatz in unserem eigenen Praxislabor im Haus.
Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?
Gesetzlich Versicherte erhalten einen Festzuschuss. Er richtet sich nach Ihrem Befund – also danach, welche Zähne fehlen oder geschädigt sind – und nicht nach der Versorgung, die Sie wählen. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Zuschuss:
| Nachweis im Bonusheft | Bewilligung bis 31.12.2026 | Bewilligung ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| ohne Bonus | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre lückenlos | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre lückenlos | 75 % | 65 % |
Die Prozentangaben beziehen sich auf die Kosten der Regelversorgung.
Bei geringem Einkommen kann ein Härtefall vorliegen. Dann übernimmt die Kasse unter Umständen die Kosten der Regelversorgung vollständig.
Regelversorgung, gleichartig oder andersartig – warum der Eigenanteil unterschiedlich ist
Ihr Eigenanteil hängt davon ab, für welche Versorgung Sie sich entscheiden:
| Versorgung | Beispiel | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| Regelversorgung | Krone aus Metall, im sichtbaren Bereich zahnfarben verblendet | Sie zahlen nur die Differenz zwischen Festzuschuss und Kosten der Regelversorgung. |
| Gleichartige Versorgung | Vollkeramische Krone statt Metallkrone | Der Festzuschuss bleibt gleich, die Mehrkosten für das hochwertigere Material tragen Sie selbst. |
| Andersartige Versorgung | Implantat statt Brücke | Sie erhalten trotzdem den Festzuschuss für Ihren Befund, die übrigen Kosten tragen Sie selbst. |
Mehr zu den einzelnen Versorgungen:
Wichtig: Kassenzuschuss für Zahnersatz sinkt ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte. Entscheidend ist das Datum, an dem Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bewilligt – nicht der Tag der Behandlung.
Beispiel: Für eine einfache Krone (Regelversorgung ca. 398 €) zahlt die Kasse ohne Bonusheft bei Bewilligung 2026 rund 239 €, bei Bewilligung ab 2027 rund 199 € – etwa 40 € weniger pro Krone. Bei mehreren Kronen, einer Brücke oder einer Prothese summiert sich der Unterschied.
Planen Sie Zahnersatz, lohnt es sich, den Heil- und Kostenplan noch 2026 erstellen und einreichen zu lassen. Die Prüfung durch die Kasse dauert einige Tage bis wenige Wochen – sprechen Sie uns deshalb frühzeitig an. Nach der Bewilligung haben Sie in der Regel sechs Monate Zeit für die Behandlung.
Weitere Informationen: KZV Stuttgart
Eigenanteil planen – so gehen Sie vor
- Untersuchung und Beratung – wir besprechen mit Ihnen, welche Versorgungen für Sie in Frage kommen.
- Heil- und Kostenplan – Sie erhalten eine schriftliche Übersicht über die Kosten für Zahnersatz und den Anteil Ihrer Krankenkasse. Bringen Sie Ihr Bonusheft mit.
- Zusatzversicherung prüfen – haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, reichen Sie den Plan vor Behandlungsbeginn dort ein. Wichtig: Bereits geplante oder begonnene Behandlungen werden bei einem neuen Vertrag meist nicht erstattet.
- Finanzierung klären – möchten Sie Ihren Eigenanteil finanzieren, sprechen Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Hausbank. Der Heil- und Kostenplan ist dafür eine verlässliche Grundlage.
- Behandlung planen – wo es medizinisch sinnvoll ist, verteilen wir die Behandlung auf mehrere Abschnitte.
Zweitmeinung zu Ihrem Heil- und Kostenplan
Ästhetik und
Funktion
Häufige Fragen zu den Kosten für Zahnersatz
Was kostet eine Krone? Das hängt vom Zahn, vom Material und von Ihrem Bonusheft ab. Eine verlässliche Aussage ist erst nach der Untersuchung möglich – danach erhalten Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan.
Zahlt die Kasse auch bei Implantaten? Ja, Sie erhalten den Festzuschuss für Ihren Befund – auch wenn Sie sich statt einer Brücke für ein Implantat entscheiden. Die übrigen Kosten tragen Sie selbst oder Ihre Zusatzversicherung.
Ist Keramik teurer als Metall? Vollkeramik gilt als gleichartige Versorgung. Der Festzuschuss bleibt gleich, die Mehrkosten für das Material tragen Sie selbst.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen? Selbst getragene Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Ihr Steuerberater hilft Ihnen weiter.